AGB
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Daniel Sottek Business Growth & HR Consulting; Inhaber Daniel Sottek (nachfolgend Anbieter oder recruitingticket.de) und Ihnen (nachfolgend Besteller), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende AGB des Bestellers werden zurückgewiesen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der Daniel Sottek Business Growth & HR Consulting in Anspruch nehmen.
(3) Auf recruitingticket.de bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
-
Stellenstreuung und Bewerbersuche
-
Erstellung und Optimierung von digitalen Arbeitgeberprofilen
-
Vereinheitlichung und Standardisierung von Recruitingprozessen
-
Erstellung von professionellen Stellenanzeigen
-
Unterstützung im Bewerber-Absagemanagement
-
Aufsetzen und Monitoren von Jobkampagnen
-
Individualservices und Coachings
-
Bereitstellung/ Vermittlung von Netzwerk- und Recruitingpartnern
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf der Webseite.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Verträge können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
(2) Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Mit Bestellung eines kostenpflichtigen Dienstes bzw. Annahme eines Preisangebotes erkennt der Besteller die vorliegenden AGB an. Es entsteht in Folge ein Vertragsverhältnis zwischen recruitingticket.de und dem Besteller, das sich nach den Regelungen dieser AGB richtet.
(4) Die Präsentation der Dienstleistung auf www.recruitingticket.de stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Besteller lediglich dazu aufgefordert ein Angebot zu machen.
(5) Der Besteller wird vor Abschluss dieses Vertragsverhältnisses über den jeweiligen kostenpflichtigen Dienst und die Zahlungsbedingungen informiert. Das Vertragsverhältnis entsteht, indem der Besteller den im Preisangebot (Online-Angebot) dargestellten Button „Annehmen" bestätigt und folglich zur Zahlung aufgefordert wird.
§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges (Bausteinsystem)
(1) recruitingticket.de bietet dem Besteller verschiedene Recruitingservices, u.a. in Form eines Bausteinsystems mit selbst konfigurierbaren Abonnement- (wiederkehrende Leistungen, die monatlich zur Zahlung fällig werden) und Einmalbausteinen (einmalige Leistungen, die einmalig zur Zahlung fällig werden) zur Gewinnung oder Optimierung von digitalen Interessensbekundungen und Bewerbungen an, welche als Preisangebot vereinbart werden können. Das Bausteinsystem besteht dabei aus dem Grundbaustein "Job Mirror" und darauf aufbauenden Zusatzleistungen. Pro Besteller kann maximal ein Bausteinsystem gebucht bzw. zusammengestellt und erworben werden.
(2) recruitingticket.de tritt über die Laufzeit des Abonnements je nach Bedarf bzw. Buchung der jeweiligen Zusatzservices entweder im Auftrag des Bestellers auf und handelt für diesen oder agiert für diesen in eigener Verantwortung nach bestem Wissen und Gewissen.
(3) Bei Buchung des "Job Mirror" spiegelt recruitingticket.de monatlich die offizielle Karriereseite des Bestellers. Dabei werden pro Spiegelung und nach Möglichkeit alle öffentlich sichtbaren Stellenangebote, deren Inhalt sowie dem aktuell dahinterliegenden Bewerbereingangskanal auf einer eigens für den Besteller angelegten, öffentlichen Karriereseite auf recruitingticket.de sowie einer kleinen Auswahl an zusätzlichen Stellenplattformen, Recruitingkanälen und Schnittstellen dubliziert. Sofern der Besteller keine eigene Karriereseite geschaltet oder veröffentlicht hat, kann dieser die durch recruitingticket.de erstelle Karriereseite für seinen Arbeitgeberauftritt kostenfrei nutzen.
(4) Als "Services" werden Zusatzleistungen bezeichnet, die auf Basis des "Job Mirror" über die vereinbarte Vertragslaufzeit als Abonnementbaustein (wiederkehrende Leistung) einmalig pro Besteller gebucht werden können. Diese werden näher bezeichnet als:
-
Performance Service
-
Selection Service
-
Cancellation Service
-
Premium Branding Service
(5) Bei Buchung des „Performance Service“ stellt recruitingticket.de dem Besteller ein Best Performance Portfolio aus ausgewählten Stellenplattformen, Recruitingkanälen und weiteren Schnittstellen auf Basis des "Job Mirror" zusammen, wodurch für eine ganzheitliche Performance der Interessensbekundungen und Bewerbungen gesorgt wird. Dabei werden ausschließlich die Schnittstellen zugrunde gelegt, die für den Besteller aus Sicht von recruitingticket.de als optimal und erstrebenswert klassifiziert werden. Das Portfolio kann durch recruitingticket.de jederzeit verändert oder korrigiert werden, sofern eine erkennbare Grundperformance einzelner Schnittstellen nicht mehr gewährleistet ist. Der Besteller hat auf die Auswahl und Anzahl der Schnittstellen weder Einfluss, noch ein detailliertes Auskunfts- oder Sichtrecht. recruitingticket.de bildet für den Besteller jedoch einen Anspruch, eine optimale Performance der durch recruitingticket.de zu Verfügung stehenden Erfahrungswerte, Ressourcen sowie durch Erweiterung von Zusatzleistungen zu gewährleisten.
(6) Bei Buchung des „Selection Service“ kann der Besteller recruitingticket.de aktuell definierte oder nichtdefinierte Bewerber-Filterungswünsche wie bspw. Gehaltsvorstellungen, Verfügbarkeit, Fragen zu Erfahrungshorizont, Vorstellungsvideo, Fallbearbeitung und weitere relevante Informationen in Form von Text und/oder Bild zukommen lassen. recruitingticket.de erstellt oder optimiert auf Basis des "Job Mirror" einzelne Schnittstellen und Prozesse mit dem vom Besteller zur Verfügung gestellten Informationsmaterial.
(7) Bei Buchung des „Cancellation Service“ kann der Besteller recruitingticket.de auf Basis des "Job Mirror" als Instanz zur Abmoderation der durch recruitingticket.de entstandenen Interessensbekundungen und Bewerbungen einsetzen. Der Besteller verpflichtet sich dazu, recruitingticket.de auf dem aktuellen Stand der im Prozess befindlichen Interessensbekundungen und Bewerbungen zu halten sowie recruitingticket.de durch direkten Kontakt mitzuteilen, welche Interessensbekundungen und Bewerbungen aus dem Bewerbungsprozess ausscheiden bzw. ausscheiden sollen. recruitingticket.de übernimmt sodann eine individuelle, diskrete und behutsame Abmoderation und behält sich vor, Interessensbekundungen und Bewerbungen nach Zustimmung mit den aus dem Bewerbungsprozess ausgeschiedenen Kandidaten für Alternativangebote aufrecht zu erhalten und bei Bedarf in einen gesonderten Bewerberpool zu pflegen.
(8) Bei Buchung des „Premium Branding Service“ kann der Besteller recruitingticket.de aktuell definierte oder nichtdefinierte Unternehmensinformationen wie bspw. zu Unternehmensgründung, Mitarbeitergröße, Mitarbeiterbenefits und weitere relevante Informationen in Form von Text und/oder Bild zukommen lassen. recruitingticket.de erstellt oder optimiert auf Basis des "Job Mirror" einzelne Schnittstellen und Kanäle mit dem vom Besteller zur Verfügung gestellten Informationsmaterial.
(9) Als "Booster" werden Zusatzleistungen bezeichnet, die auf Basis des "Job Mirror“ über die vereinbarte Vertragslaufzeit als Einmalbaustein (einmalige Leistung) mehrmals pro Besteller gebucht werden können. Diese werden näher bezeichnet als:
-
Job Creation Boost
-
Job Campaign Boost
-
Direct Search Boost
(10) Bei Buchung des „Job Creation Boost“ kann der Besteller recruitingticket.de aktuell definierte oder nichtdefinierte Stelleninformationen wie bspw. Textpassagen zum Suchprofil, dem Unternehmensangebot oder Anforderungsprofil und weiteren relevanten Informationen in Form von Text und/oder Bild zukommen lassen. recruitingticket.de erstellt oder optimiert für einen gespiegelten Job einzelne Schnittstellen und Inhalte mit dem vom Besteller zur Verfügung gestellten Informationsmaterial.
(11) Bei Buchung des „Job Campaign Boost“ stellt recruitingticket.de dem Besteller für 30 Tage ein kampagnengesteuertes Portfolio aus ausgewählten Stellenplattformen, Recruitingkanälen und weiteren Schnittstellen für einen gespiegelten Job zusammen, wodurch für eine erhöhte quantitative Performance der Interessensbekundungen und Bewerbungen gesorgt wird. Dabei werden ausschließlich die Schnittstellen zugrunde gelegt, die für den Besteller aus Sicht von recruitingticket.de als optimal und erstrebenswert klassifiziert werden. Der Besteller hat auf die Auswahl und Anzahl der Schnittstellen weder Einfluss, noch ein detailliertes Auskunfts- oder Sichtrecht. recruitingticket.de bildet für den Besteller jedoch einen Anspruch, eine optimale Performance der durch recruitingticket.de zu Verfügung stehenden Erfahrungswerte, Ressourcen sowie durch Erweiterung von Zusatzleistungen zu gewährleisten.
(12) Bei Buchung des „Direct Search Boost“ stellt recruitingticket.de dem Besteller für 30 Tage ein netzwerkgesteuertes Portfolio aus ausgewählten Stellenplattformen, Recruitingkanälen und weiteren Schnittstellen für einen gespiegelten Job zusammen, wodurch für eine erhöhte qualitative Performance der Interessensbekundungen und Bewerbungen gesorgt wird. Dabei werden ausschließlich die Schnittstellen zugrunde gelegt, die für den Besteller aus Sicht von recruitingticket.de als optimal und erstrebenswert klassifiziert werden. Der Besteller hat auf die Auswahl und Anzahl der Schnittstellen weder Einfluss, noch ein detailliertes Auskunfts- oder Sichtrecht. recruitingticket.de bildet für den Besteller jedoch einen Anspruch, eine optimale Performance der durch recruitingticket.de zu Verfügung stehenden Erfahrungswerte, Ressourcen sowie durch Erweiterung von Zusatzleistungen zu gewährleisten.
(13) Das Angebot von recruitingticket.de sieht, soweit nichts anderes vereinbart, nicht vor, Interessensbekundungen und Bewerbungen eigenständig zu bearbeiten, zu filtern, zu screenen oder durch eine ähnliche Systematik vor Weiterleitung an den Besteller auf Eignung und Kompatiblität manuell zu prüfen, wodurch die prognostizierte Qualität und Quantität der Interessensbekundungen und Bewerbungen maßgeblich von den gewählten Zusatzleistungen abhängig ist, jedoch weder Erfolgsgarantien, noch Barrieren oder Begrenzungen hinsichtlich der durch recruitingticket.de entstehenden Interessensbekundungen und Bewerbungen bestehen.
§ 4 Preise
(1) Sofern der Besteller einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch nehmen möchte, wird er vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. So werden ihm insbesondere der jeweilige zusätzliche Leistungsumfang, die anfallenden Kosten und die Zahlungsweise aufgeführt.
(2) recruitingticket.de behält sich das Recht vor, für verschiedene Buchungszeitpunkte und Nutzergruppen und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume unterschiedliche Entgeltmodelle zu berechnen, wie auch verschiedene Leistungsumfänge anzubieten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Ein anfallendes Entgelt ist im Voraus, zum Zeitpunkt der Fälligkeit ohne Abzug an den Anbieter zu entrichten.
(2) Mit der Angabe der für das Bezahlverfahren notwendigen Informationen sowie der Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes erteilt der Besteller dem Anbieter die Ermächtigung zum Einzug des entsprechenden Betrags.
(3) Ein kostenpflichtiger Dienst (Abonnement) besteht solange, sobald dieser nicht per E-Mail oder Brief gekündigt wird.
(4) Die Zahlung des Abonnement wird zum folgenden Zeitpunkt fällig: am ersten Werktag eines Monats
(5) Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Anbieter ausgeschlossen werden.
(6) Dem Besteller ist nicht gestattet die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.
(7) Sollte der Besteller ein Online-Zahlungsverfahren wählen, ermächtigt der Besteller den Anbieter dadurch, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen.
(8) Sollte der Anbieter die Bezahlung per Vorkasse anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, hat der Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Bestellung, auf das Konto des Anbieters zu überweisen.
(9) Sollte der Anbieter die Bezahlung per Kreditkarte anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, ermächtigt dieser den Anbieter ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge einzuziehen.
(10) Sollte der Anbieter die Bezahlung per Lastschrift anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, erteilt der Besteller dem Anbieter ein SEPA Basismandat. Sollte es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung kommen, so hat der Besteller dafür die Kosten zu tragen.
(11) Sollte der Besteller mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugschadens vor.
§ 6 Kündigung
(1) Hat ein Besteller einen entgeltlichen Dienst beauftragt, so kann er diesen innerhalb des Probemonats (30 Tage), unabhängig der bereits vereinbarten Vertragslaufzeit, mit sofortiger Wirkung kündigen. Nach Ablauf des Probemonats kann der Besteller diesen mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so verlängert er sich nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit fortlaufend um die aktuell Bestehende und die Kündigung wird erst zum Ende der Folgelaufzeit wirksam. Eine Kündigung ist per E-Mail oder Brief möglich und wird von uns schriftlich bestätigt. Entscheidend ist das Eingangsdatum der Kündigung. Damit Ihre Kündigung zugeordnet werden kann, müssen der vollständige Name, die hinterlegte E-Mail-Adresse und die Anschrift des Kunden angegeben werden.
(2) recruitingticket.de kann den Vertrag nach eigenem Ermessen, mit oder ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen, zu jeder Zeit kündigen. recruitingticket.de hält sich weiterhin das Recht vor, Profile und /oder jeden Inhalt der auf der Website veröffentlicht wurde zu entfernen. Falls recruitingticket.de den Vertrag des Bestellers kündigt bzw. beendet und/oder Profile oder veröffentliche Inhalte des Bestellers entfernt, besteht für recruitingticket.de keine Verpflichtung den Besteller darüber noch über den Grund der Beendigung oder der Entfernung zu informieren.
(3) Die Besteller sind verpflichtet, keine absichtlichen oder betrügerischen Falschangaben zu machen. recruitingticket.de behält sich darüber hinaus das Recht vor, in einem solchen Fall das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
(4) Wird der Besteller wegen schuldhaften Vertragsverstoßes gesperrt und/oder das Vertragsverhältnis aufgelöst, hat dieser für die verbleibende Vertragslaufzeit Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die Höhe der ersparten Aufwendungen wird pauschal auf 10% des Entgelts angesetzt. Es bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen nachzuweisen, dass der Schaden, und/oder die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher oder niedriger sind.
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Daten des Bestellers von recruitingticket.de gelöscht.
§ 7 Haftungsbegrenzung (Dienstleistungen)
(1) recruitingticket.de übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben des Bestellers sowie weiteren von den Bestellern generierten oder zur Verfügung gestellten Inhalten.
(2) In Bezug auf die gesuchte oder angebotene Dienstleistung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen recruitingticket.de und dem Besteller zustande. Daher haftet recruitingticket.de nicht für Leistungen dritter Vertragspateien. Entsprechend sind alle Angelegenheiten bzgl. der Beziehung dritter Vertragspateien einschließlich, und ohne Ausnahme, der Dienstleistungen die ein Suchender erhalten hat oder Zahlungen die fällig sind, direkt an die jeweilige Partei des zu richten. recruitingticket.de kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden und widerspricht hiermit ausdrücklich allen etwaigen Haftungsansprüchen welcher Art auch immer einschließlich Forderungen, Leistungen, direkte oder indirekte Beschädigungen jeder Art, bewusst oder unbewusst, vermutet oder unvermutet, offengelegt oder nicht, in welcher Art auch immer im Zusammenhang mit den genannten Angelegenheiten.
(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Daniel Sottek Business Growth & HR Consulting nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von der Daniel Sottek Business Growth & HR Consulting oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Daniel Sottek Business Growth & HR Consulting beruhen.
(4) Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet die Daniel Sottek Business Growth & HR Consulting nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Daniel Sottek Business Growth & HR Consulting oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Daniel Sottek Business Growth & HR Consulting beruhen.
(5) Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).
(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Inhalt eines von einem Besteller verfassten Textes sowie hochgeladener Dateien auf die Einhaltung von Gesetz und Recht hin zu überprüfen und, wenn nötig, ganz oder teilweise zu löschen.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenforderung des Bestellers rechtskräftig festgestellt worden ist oder von dem Anbieter nicht bestritten wurde.
(2) Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Datenschutz
(1) Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, Ihr vorheriges Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt.
(2) Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(3) Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat.
(4) Sie haben jederzeit das Recht, von recruitingticket.de über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
(5) Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Besteller.
(6) Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu finden.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Alleiniger Gerichtsstand bei Bestellungen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Wir bieten keine Produkte oder Dienstleistungen zum Kauf durch Minderjährige an.
(3) Wenn Sie diese AGB verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Geschäftsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
(5) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
Stand: 17.11.2020